Supermärkte reagieren auf Kundenbeschwerden über Vertragsstrafen

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Die Parkbedingungen auf Supermarkt-Parkplätzen werden von vielen Mitgliedern des ADAC Nordrhein als schlecht lesbar empfunden. Sie fühlen sich abgezockt, da bei Verstößen gegen die Parkordnung nicht nur Falschparker, sondern auch treue Kunden zur Kasse gebeten werden. Besonders in Großstädten und in der Nähe von Bahnhöfen und Einkaufszentren wird der Parkplatzdruck immer größer, was dazu führt, dass immer mehr Supermarktketten ihre Kundenparkplätze überwachen und Vertragsstrafen verhängen.

ADAC Nordrhein fordert Überprüfung von Kosten

Bei den Mitgliedern des ADAC Nordrhein sind verschiedene Probleme in Bezug auf die Parkbedingungen auf Supermarkt-Parkplätzen aufgetreten. Ein Problem betrifft die zusätzlichen Kosten, die neben der Vertragsstrafe erhoben werden können. Hierzu gehören Bearbeitungs- und Mahngebühren sowie Inkassokosten, die den Gesamtbetrag auf über 100 Euro ansteigen lassen können. Laut der ADAC Juristin müssen diese Kosten jedoch nur bei Verzug gezahlt werden, also wenn der Zahlschein nicht fristgerecht beglichen wird. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Kosten von einem Anwalt überprüfen zu lassen, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Zahlreiche Mitgliederzuschriften betreffen die Parkplätze von ALDI und der REWE Group. Diese Parkplätze werden oft von den Unternehmen Park & Control PAC GmbH, fair parken GmbH oder PRS Parkraum Service GmbH verwaltet. Die Vertragsstrafen belaufen sich in der Regel auf 25 bis 30 Euro, wobei PRS Parkraum Service GmbH mit 15 Euro die „günstigste“ Option darstellt. Viele Mitglieder haben aus Angst vor höheren Kosten und gerichtlichen Auseinandersetzungen gezahlt, planen jedoch, zukünftig ihre Einkäufe woanders zu tätigen.

Der ADAC Nordrhein fordert von Supermarktketten und Parkraumbewirtschaftern eine größere Kulanz. Kunden, die beispielsweise nur vergessen haben, ihre Parkscheibe auszulegen, sollten bei Vorlage des Kassenbons von der Vertragsstrafe befreit werden. Um eine Annullierung oder zumindest eine Reduzierung des Betrags zu erreichen, wird den Kunden geraten, sich sofort beim Filialleiter zu beschweren und ihren Einkauf nachzuweisen.

Nach der Anfrage des ADAC Nordrhein waren nur zwei der vier kontaktierten Parkraumbewirtschafter bereit, eine Stellungnahme abzugeben. Die fair parken GmbH und ParkRaum-Management PRM GmbH versicherten, dass sie bei vergessener Parkscheibe kulant mit Kunden umgehen würden, sofern der Kassenzettel als Nachweis vorgelegt wird. Die Erfahrungsberichte der ADAC Mitglieder bestätigten jedoch nur in wenigen Fällen, dass dieses Versprechen auch tatsächlich eingehalten wird. In einigen Fällen wurden Forderungen erst im Nachhinein fallen gelassen, wenn der Kassenbon vorgelegt wurde. Die Unternehmen Park & Control PAC GmbH und PRS Parkraum Service GmbH wollten sich nicht äußern.

Der ADAC Nordrhein hat LIDL, REWE, ALDI, EDEKA und PENNY um eine Stellungnahme gebeten. Alle Unternehmen haben versprochen, eine kundenfreundliche Lösung zu finden. LIDL überwacht nach eigenen Angaben mit Bodensensoren die Parkdauer auf etwa der Hälfte seiner Parkplätze.

Rechtsexpertin Hübner äußert sich positiv zu der Maßnahme, bei der Supermärkte die Parkdauer auf ihren Parkplätzen mithilfe von Bodensensoren überwachen. Sie betont jedoch, dass die Sensorik einwandfrei funktionieren muss, um im Zweifelsfall ein Fehlverhalten nachweisen zu können. Es ist ebenfalls zu beachten, dass einige Supermärkte nur Mieter in einem Gewerbepark mit mehreren Einzelhandelsgeschäften sind, was ihre Einflussmöglichkeiten auf den Parkraumbewirtschafter begrenzt.

Um die Situation zu verbessern, hat der ADAC Nordrhein von Supermarktketten und Parkraumbewirtschaftern gefordert, dass die Vertragsstrafen auf maximal 20 Euro festgelegt werden sollten. Ziel ist es, sich an der Untergrenze des Bußgeldes für einen einfachen Parkverstoß zu orientieren. Darüber hinaus sollten die Beschilderungen den Begriff „Vertragsstrafe“ besonders deutlich und gut sichtbar hervorheben, um Kunden bereits beim Betreten des Parkplatzes über die möglichen Konsequenzen eines Verstoßes zu informieren.

Neben den genannten Lösungsansätzen wird vorgeschlagen, von der Verhängung einer Vertragsstrafe abzusehen, wenn ein offensichtlicher Kunde des Supermarktes lediglich vergessen hat, eine Parkscheibe auszulegen. Dies ist eine kundenorientierte Maßnahme, um unnötige Kosten zu vermeiden und den Kunden entgegenzukommen. Zudem wird empfohlen, kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern nach dem Einkauf zu tolerieren, da dies sowohl ökologisch sinnvoll als auch eine effiziente Nutzung des Parkraums ermöglicht.

Um Forderungen zu vermeiden, sollten Verbraucher laut ADAC Nordrhein beim Betreten des Parkplatzes auf Hinweisschilder achten und die Regeln zur Nutzung und Begrenzung der Parkzeit beachten. Es ist ratsam, eine gut sichtbare Parkscheibe im Fahrzeug anzubringen und den Kassenbon nach dem Einkauf aufzubewahren, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass man Kunde des Geschäfts war.

Sollte an der Windschutzscheibe eine Vertragsstrafe gefunden werden, ist es empfehlenswert, unverzüglich den Marktleiter des Supermarktes oder den beauftragten Parkraumbewirtschafter zu kontaktieren, um eine Beschwerde einzulegen. Wenn eine Forderung vorliegt, die als überzogen erscheint, empfiehlt der ADAC Nordrhein, sich rechtlichen Rat einzuholen oder einen Rechtsanwalt mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung zu beauftragen, um unberechtigte Forderungen erfolgreich abzuwehren.

Effiziente Parkplatznutzung mit Smartphone-App

Die Forderungen des ADAC Nordrhein zielen darauf ab, die Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen kundenfreundlicher zu gestalten. Durch transparente Beschilderung und den Verzicht auf Vertragsstrafen bei vergessener Parkscheibe sollen Kunden entgegenkommen werden. Zudem wird empfohlen, kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern zu tolerieren, um eine umweltschonendere Nutzung der Parkplätze zu ermöglichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Datenschutz bei der elektronischen Überwachung der Parkzeit unbedingt gewährleistet sein muss. Zusätzlich wird die Möglichkeit, den Parkplatz über eine Smartphone-App mit anderen zu teilen, als effiziente Nutzung des freien Parkraums angesehen. Durch diese Maßnahmen können die Probleme mit Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen gelöst und die Kundenzufriedenheit erhöht werden.

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