Eine geplante Klarstellung des Gesetzgebers sieht vor, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Damit sollen Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl ihre Einkünfte nicht entsprechend hoch waren, die Möglichkeit erhalten, die zu viel geleisteten Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Die Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und sich für die Rechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen und Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen.
Gesetzgeber plant Klarstellung: Keine überhöhten Beitragsforderungen an Selbstständige
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Krankenkassen von Selbstständigen und Freiberuflern keinen Höchstbetrag mehr fordern dürfen, solange das Finanzamt keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge. Zudem sollen Versicherte in Zukunft informiert werden, wenn bei fehlendem Steuerbescheid der monatliche Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt wird.
Nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheids haben die Versicherten zwölf Monate Zeit, um bei ihrer Krankenkasse eine Neufestsetzung ihres monatlichen Kassenbeitrags zu beantragen, die ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht. Bislang wurden von den Krankenkassen keine Dokumente anerkannt, die ein geringeres Einkommen belegen, wenn sie nach Ablauf der vorgeschriebenen dreijährigen Frist eingereicht wurden.
Der Gesetzgeber plant eine Änderung im Fünften Sozialgesetzbuch, um sicherzustellen, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Diese Änderung ist besonders wichtig für Menschen mit geringem Einkommen, da sie bisher zu Unrecht hohe Beiträge entrichten mussten. Die geplante Gesetzesänderung soll auch rückwirkend gelten, sodass selbstständige Versicherte für die Jahre 2018 und 2019 eine Rückerstattung beantragen können.
Es ist von großer Bedeutung, die Frist für die Einreichung des Einkommenssteuerbescheids zu beachten. Seit 2018 müssen Selbstständige und Freiberufler den Bescheid innerhalb von drei Jahren bei ihrer Krankenkasse vorlegen, um eine korrekte Beitragsberechnung zu ermöglichen. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, verlangen die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von ca. 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg steht Mitgliedern von Krankenkassen zur Seite und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Um eine Beratung zu erhalten, können Termine entweder online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter (040) 24832-130 vereinbart werden. Weitere Informationen zum Thema und konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz abrufbar.
Die geplanten Gesetzesänderungen bringen erhebliche Vorteile für Selbstständige und Freiberufler mit sich. Sie haben nun die Möglichkeit, zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückzufordern und ihre Beiträge zukünftig auf Grundlage ihres tatsächlichen Einkommens korrekt berechnen zu lassen. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung und einer gerechteren Beitragshöhe.
Die rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 ist ein erfreulicher Schritt des Gesetzgebers, der den Missstand erkannt hat. Betroffene können nun ihre Rechte durchsetzen und sich gegen überhöhte Beitragsforderungen der Krankenkassen wehren. Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt sie dabei und bietet wertvolle Hilfe und Beratung.