Bonität von 250.000 Verbrauchern verbessert sich durch Schufa-Maßnahme

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Durch die Verkürzung der Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz auf nur noch sechs Monate, hat die Schufa eine Entscheidung getroffen, die sich positiv auf rund 250.000 Verbraucher auswirkt. Diese Maßnahme verbessert ihre Bonität und erhöht somit ihre Chancen bei der Suche nach Mietwohnungen. Eine gute Bonität ist ein wichtiger Faktor für Vermieter, um das Ausfallrisiko zu minimieren.

Restschuldbefreiung: Neue Speicherfrist nach Verbraucherinsolvenz verkürzt

Bei einer Verbraucherinsolvenz haben Privatpersonen die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien, auch wenn sie nicht in der Lage sind, den vollen Betrag zurückzuzahlen. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine sogenannte Restschuldbefreiung für sechs Monate auf der offiziellen Website www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Bisher hat die Schufa als Auskunftei diese Informationen für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert. Aufgrund eines neuen Datenschutzrechts in der Europäischen Union wird jedoch vor Gericht darüber gestritten, ob diese Speicherung weiterhin zulässig ist.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass die langfristige Speicherung der Restschuldbefreiung den Betroffenen schwerwiegende Hindernisse bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben auferlegt. Das Urteil des EuGH wird in naher Zukunft erwartet und könnte zu einer Überarbeitung der geltenden Praxis führen.

Im Rahmen eines Musterfalls aus Schleswig-Holstein hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Verfahren vorläufig ausgesetzt. Der Kläger, ein Mann, der nach einer gescheiterten Selbstständigkeit ein Insolvenzverfahren durchlaufen hatte, fordert die Löschung der bei der Schufa gespeicherten Informationen über ihn. Diese Einträge beeinträchtigen seine Fähigkeit, Kredite aufzunehmen, eine neue Wohnung zu mieten oder ein Bankkonto zu eröffnen.

Zurzeit liegen beim BGH viele ähnliche Fälle vor. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters betont, dass die Bedenken des EuGH-Generalanwalts den Senat dazu veranlasst haben, erst das Urteil aus Luxemburg abzuwarten, bevor eine eigene Entscheidung getroffen wird.

Eine erfreuliche Nachricht für Verbraucher: Die Schufa hat reagiert und angekündigt, dass alle Einträge zur Restschuldbefreiung, die am Stichtag 28. März 2023 bereits länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie alle damit verbundenen Schulden rückwirkend gelöscht werden. Verbraucher müssen sich um nichts kümmern, da die Löschung automatisch erfolgt. Die Schufa schätzt, dass die technische Umsetzung dieses Löschvorgangs etwa vier Wochen in Anspruch nehmen wird.

Die Verkürzung der Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz bei der Schufa hat positive Auswirkungen auf die Bonität der Verbraucher. Dadurch eröffnen sich für sie bessere Chancen, Kredite aufzunehmen und Wohnungen zu mieten. Die automatische Löschung der Einträge erleichtert den Betroffenen den Neustart nach einer finanziell schwierigen Phase. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausfallen wird und ob weitere Anpassungen im Datenschutzrecht erforderlich sind.

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