Schulden in der Ehe: Wer haftet?

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Die Eheschließung bringt für Ehepartner gemeinsame Rechte und Pflichten mit sich, einschließlich der finanziellen Verantwortung füreinander. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass Schulden, die ein Partner vor der Ehe gemacht hat, seine alleinige Verantwortung bleiben.

Keine Haftung für Schulden des Partners vor der Ehe

Wenn ein Partner vor der Eheschließung Schulden hatte, bleiben diese Schulden auch nach der Hochzeit alleinige Verbindlichkeiten dieses Partners. Ob es sich um Kredite, Unterhaltszahlungen oder andere Schulden handelt, der Partner, der sie vor der Ehe eingegangen ist, muss dafür allein aufkommen. Dies gilt auch für Schulden, die aus Verträgen oder Gerichtsurteilen resultieren.

Keine automatische Haftung für Schulden in der Ehe

Schulden, die ein Ehepartner während der Ehe macht, führen nicht automatisch dazu, dass der andere Ehepartner dafür haftet. Jeder Ehepartner ist in der Regel selbst für die Verbindlichkeiten verantwortlich, die er eingegangen ist.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in Paragraf 1363 Absatz 2 festgelegt, dass selbst in einer Zugewinngemeinschaft die Vermögen von Mann und Frau nicht automatisch gemeinschaftliches Vermögen werden. Dies bedeutet, dass man in der Regel nur für die Schulden des Ehepartners haftet, wenn man den Vertrag mit unterschrieben hat oder für die Verbindlichkeit des Partners gebürgt hat.

Die Haftung als Gesamtschuldner für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs ist eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme, auf die die ARAG Experten hinweisen.

Ehegatten haften für Schulden auf gemeinsamem Girokonto

Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto führen dazu, dass beide Ehepartner für die Verbindlichkeiten haften, auch wenn nur einer von ihnen diese verursacht hat.

Ausnahme im Mietrecht: Mitmieter ohne Unterschrift im Vertrag

Es gibt jedoch eine Ausnahme, bei der es ausreicht, dass der nicht unterzeichnende Ehegatte im Vertragskopf aufgeführt ist.

Steuerliche Entlastung durch Scheidung

Steuervorteil bei Scheidung: Unterhaltszahlungen absetzen

Der Ex-Partner muss jedoch zustimmen und den Unterhalt als Einnahme versteuern, was sonst nicht erforderlich wäre.

Ehemann erfüllt Frau’s Wunsch, ihren Beruf aufzugeben

Ein Mann lernte seine zukünftige Frau in einem Rotlichtmilieu kennen. Bei ihrer Hochzeit versprach sie, ihren Beruf als Prostituierte aufzugeben. Im Gegenzug gewährte er ihr ein unentgeltliches und unbefristetes Wohnrecht in seinem Einfamilienhaus. Darüber hinaus verpflichtete er sich, ihr nach einer möglichen Trennung nicht nur das Haus, sondern auch die betrieblich genutzten Räume zu überlassen, damit sie keine finanziellen Sorgen haben müsste.

Als seine Frau sich nach drei Jahren von ihm trennte und wieder als Prostituierte arbeitete, entschied der Maler, das Wohnrecht und die Überlassung der Immobilie zu widerrufen. Der Bundesgerichtshof stimmte seiner Ansicht zu und zweifelte an der Wirksamkeit der Schenkung aufgrund des „groben Undanks“ der Beschenkten (Az.: X ZR 80/11).

Die ARAG Experten haben in ihrem Artikel detaillierte Informationen über den Umgang mit Schulden in einer Ehe und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Ehepartner bereitgestellt. Sie betonen, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, alleinige Schulden bleiben und dass eine automatische Haftung für die Schulden des Partners nicht besteht. Eine Haftung tritt nur dann ein, wenn der Vertrag mit unterschrieben wurde oder wenn man für die Schulden des Partners gebürgt hat.

Zudem enthält der Artikel Informationen darüber, wie sich eine Scheidung finanziell auf die Steuerlast auswirken kann.

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