Europäische Kommission: Marktdefinition und Schutz der Landwirte
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Europäische Kommission stellt sich hinter Landwirte und KMU
Die Europäische Kommission übernimmt eine gewisse Schutzfunktion und geht gegen unfaire Praktiken im Lebensmitteleinzelhandel vor. Auch Landwirte sowie KMU sollen durch neue Beschlüsse und Richtlinien vor Handelsriesen und deren Macht auf dem Markt geschützt werden. Im Einzelnen geht es hier um kurzfristige Stornierungen, um Vertragsänderungen einseitiger und rückwirkender Art sowie um Zahlungen für Ware, die gar nicht verkauft worden ist. Verderbliche Ware wird häufig mit verspäteten Zahlungen belegt, auch das soll seitens der Europäischen Kommission untersagt werden. Zahlungsziele werden auf 30 Tage begrenzt. Vertragsprämien und Zuschüsse zu Werbekosten sollen nur noch erlaubt sein, wenn sie bereits im Vorfeld in beiderseitigem Einvernehmen klar und deutlich kommuniziert und vereinbart worden sind.
Der Schutz, der durch die Europäische Kommission angestrebt wird, erstreckt sich nicht auf die großen Verarbeitungsunternehmen, sondern gilt nur für landwirtschaftliche Produkte und Verarbeitungserzeugnisse aus diesem Bereich. Auch KMU sollen geschützt werden, wobei als KMU Unternehmen definiert sind, die bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz machen und maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen. Viele Molkereien, die als Großbetriebe agieren, würden damit nicht durch die neue Richtlinie geschützt werden.
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Hintergrund für die Änderungen sind Beschwerden seitens der Betroffenen, die sich vor der Allmacht der Lebensmittelriesen nur unzureichend geschützt sehen. Die Kommission sieht es als notwendig an, dass eine anonyme Beschwerde möglich ist, sodass Verstöße gegen die Richtlinien auch wirklich geahndet werden können. Andernfalls liegen diese zwar vor, können jedoch nicht nachverfolgt werden. Dementsprechend sind auch keine Sanktionen zu befürchten und die Geschäftspraxis der Konzerne würde nicht verändert.