Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt erneut, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Rechtssicherheit für Online-Sportwetten und gibt den Spielern die Möglichkeit, ihre Verluste zurückzuerhalten. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte weist darauf hin, dass Spieler gute Aussichten haben, ihre Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.
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Rechtsanwalt erklärt: Verstoß gegen Glücksspielverbot ermöglicht Rückforderungen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass Spieler in Deutschland ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt, so Rechtsanwalt Cocron.
Rückzahlung von Verlusten in Online-Sportwetten durchgesetzt
Ein bahnbrechendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hat bestätigt, dass CLLB Rechtsanwälte erfolgreich die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von 407.000 Euro für einen Mandanten gefordert haben. Der Mandant hatte zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen. Die beklagte Anbieterin der Sportwetten verfügte über eine Lizenz aus Malta, durfte jedoch keine Online-Sportwetten in Deutschland, insbesondere in Niedersachsen, anbieten. Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde Klage eingereicht und der Mandant wurde zur vollständigen Rückzahlung der Verluste verurteilt.
Rechtsanwälte erfolgreich: Verluste aus Online-Glücksspielen zurückgefordert
Das Oberlandesgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg haben die Klage erfolgreich abgewiesen und den Beklagten zur vollständigen Rückzahlung der Verluste verurteilt. Das OLG hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt und festgestellt, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da der Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat. Das Gericht betonte, dass das Verbot dem Schutz der Spieler und Jugendlichen, der Suchtprävention und der Bekämpfung von Spielsucht dient.
Spieleranspruch auf Rückzahlung unabhängig von illegalen Online-Sportwetten
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat klargestellt, dass der Anspruch des Spielers auf Rückzahlung nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass er an illegalen Online-Sportwetten teilgenommen hat. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder sich bewusst dagegen entschieden hat. Die Beklagte konnte keine Beweise vorlegen, die darauf hindeuten, dass der Spieler über die Illegalität des Angebots informiert war. Das Gericht betonte, dass es dem Kläger nicht zumutbar ist, das Angebot als illegal anzusehen, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal ist.
Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt
Die Beklagte stellte den Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Rechtsfall auszusetzen. Das Oberlandesgericht Oldenburg lehnte diesen Antrag ab und betonte, dass bereits entschieden wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Auffassung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Genehmigung in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, so das OLG Oldenburg.
Rechtssicherheit für Online-Sportwetten: Urteil bestätigt Rückforderungsanspruch
Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg stellt fest, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzufordern, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten und dient der Suchtprävention, dem Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können nun darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste zurückerstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.