Ende der geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung am 2.2.2023

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Nach unterschiedlichen Berichten in den Medien plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig am 2. Februar 2023 aufzuheben. Ursprünglich sollte diese Verordnung bis zum 7. April 2023 in Kraft bleiben. Nun hat sich jedoch Bundesarbeitsminister Heil entschieden, sie vorzeitig mittels einer Minister-Verordnung aufzuheben.

Notwendigkeit bundesweiter Vorgaben zum Schutz vor Corona am Arbeitsplatz entfällt

Heil erklärte gegenüber Reuters, dass die speziellen Hygiene-Vorkehrungen während der Hochphasen der Pandemie eine entscheidende Rolle gespielt haben. Dank umfassender Schutzmaßnahmen konnten Infektionen am Arbeitsplatz vermieden und damit sowohl Arbeits- als auch Produktionsausfälle verhindert werden. Da die Anzahl der Neuerkrankungen aufgrund der steigenden Immunität in der Bevölkerung nun stark zurückgeht, sind bundesweit einheitliche Vorgaben für den betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr erforderlich.

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