Durch die Deregulierung der Neuen Gentechnik können innovative NGT-Pflanzen schneller entwickelt und in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Dies kann zu einer erhöhten Produktivität und Effizienz in der Nahrungsmittelproduktion führen, da diese Pflanzen beispielsweise resistent gegen Schädlinge oder Krankheiten sein können. Zudem ermöglicht die Deregulierung eine schnellere Anpassung der Landwirtschaft an neue Herausforderungen, wie den Klimawandel oder den Rückgang der Biodiversität.
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Flexibler Einsatz von NGT-Pflanzen durch neue Kategorisierung ermöglicht
Eine konservativ-liberale Mehrheit im Umweltausschuss des EU-Parlaments hat sich für eine neue Kategorisierung von NGT-Pflanzen ausgesprochen. Dadurch werden Pflanzen der ersten Kategorie als gleichwertig zu nicht-manipulierten Pflanzen betrachtet und unterliegen nicht den GVO-Vorschriften. Für Pflanzen der zweiten Kategorie sollen die Vorschriften weiterhin gelten, jedoch mit Anpassungen. Diese Neuregelung ermöglicht eine flexiblere Nutzung von NGT-Pflanzen bei gleichzeitiger Beibehaltung gewisser Regulierungen.
Unterschiedliche Kennzeichnungspflicht für NGT-Pflanzen-Kategorien
Im Zuge der Deregulierung wurde beschlossen, dass NGT 1-Pflanzen nicht verpflichtend gekennzeichnet werden müssen, während für NGT 2-Pflanzen eine Kennzeichnungspflicht gilt. Diese Entscheidung wirft die Frage auf, wie Verbraucher über den Einsatz von NGTs informiert werden sollen, wenn keine Kennzeichnung vorgesehen ist. Um diese Frage zu beantworten, hat die Kommission einen Bericht in Auftrag gegeben, der die Wahrnehmung der NGTs durch Verbraucher und Erzeuger in den nächsten sieben Jahren untersucht.
Gentechnik-Entscheidung des Umweltausschusses sorgt für heftige Kritik
Die Entscheidung des Umweltausschusses, die Neuen Gentechnik zu deregulieren, stößt auf starke Kritik von verschiedenen Seiten. Martin Häusling von den Grünen/EFA bezeichnet das Abstimmungsergebnis als „mittlere Katastrophe für Umwelt und Verbraucherschutz“. Auch Pia Voelker vom BUND äußert ihre Bestürzung und betont, dass Verbraucher-Rechte, Umweltschutz und eine gentechnikfreie Landwirtschaft nun mehr denn je gefährdet sind. Kritikpunkte sind unter anderem die Patentfrage, die fehlende Risikoprüfung, Koexistenzregeln und die mangelnde Kennzeichnungspflicht.
EU-Parlament vor entscheidender Abstimmung zur Gentechnik-Deregulierung
Der Umweltausschuss hat eine Entscheidung getroffen, die den Weg zur Deregulierung der Neuen Gentechnik ebnen soll. Die endgültige Abstimmung im EU-Parlament steht kurz bevor und wird mit großer Spannung erwartet. Umwelt-, Verbraucher- und Landwirtschaftsorganisationen sowie die Biobranche sind gegen den Vorschlag und setzen sich stattdessen für eine strikte Regulierung der Neuen Gentechnik ein.
Immer mehr Unternehmen aus der Lebensmittelbranche rufen die europäischen Institutionen dazu auf, mit ihnen in den Dialog zu treten. Die Entscheidung des EU-Parlaments wird daher mit großer Spannung erwartet, da sie direkte Auswirkungen auf den Umgang mit GVO haben wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen der Unternehmen gehört werden und ob dies zu einer strengeren Regulierung oder zu einer Lockerung der Vorschriften führen wird.
Die Befürwortung der Deregulierung der Neuen Gentechnik durch den Umweltausschuss des EU-Parlaments hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Die Einführung von zwei Kategorien für NGT-Pflanzen ermöglicht eine flexiblere Nutzung dieser Technologie, während bestimmte Regulierungen beibehalten werden können. Allerdings werden wichtige Aspekte wie die Kennzeichnungspflicht vernachlässigt, was zu Bedenken hinsichtlich der Informationsfreiheit für Verbraucher führt. Die bevorstehende Abstimmung im EU-Parlament wird zeigen, wie der Umgang mit GVO in Europa zukünftig aussehen wird.