Betreiber von KWK-Anlagen stehen aufgrund neuer Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 vor großen Herausforderungen. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen wurde zum 31.12.2023 abgeschafft. Das BHKW-Infozentrum betont die weitreichenden Folgen dieser Änderung.
Steuerentlastung in KWK-Anlagen ab 2024 verändert
Das Auslaufen der vollständigen Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen hat dazu geführt, dass Betreiber nun die teilweise Steuerentlastung in Anspruch nehmen können. Dies ist gemäß § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Verwendung verschiedener Brenn- und Kraftstoffe der Grad der Energiesteuer-Entlastung unterschiedlich sein kann. Insbesondere bei Erdgas ist der Unterschied geringer als bei anderen Brenn- und Kraftstoffen.
Neue Regelungen im Energiesteuergesetz auch für Bestandsanlagen relevant
Die Neuregelung im Energiesteuergesetz hat Auswirkungen auf sowohl neue als auch bereits bestehende KWK-Anlagen. Das bedeutet, dass Betreiber von KWK-Anlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, die neuen Regelungen befolgen und entsprechende Anpassungen vornehmen müssen.
Änderung im Energiesteuergesetz beeinflusst den Einsatz von Brenn- und Kraftstoffen
Das Auslaufen der vollständigen Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen hat weitreichende Folgen für die Branche. Betreiber müssen nun auf die teilweise Steuerentlastung umstellen und sich auf mögliche Unterschiede bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen einstellen. Auch bestehende Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen, da es keinen Bestandsschutz gibt. Die KWK-Branche steht somit vor neuen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.