EU-Kommission genehmigt den Anbau von genetisch modifiziertem Mais

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Die EU-Kommission hat ihre Entscheidung getroffen: Gentechnisch veränderte Maissorten dürfen nun in die Europäische Union importiert werden, jedoch bleibt ihr Anbau auf europäischem Boden weiterhin verboten. Vor dieser Entscheidung wurden intensive Prüfverfahren durchgeführt, um die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln zu gewährleisten.

EU-Kommission erneuert Zulassung für genetisch veränderte Maissorten und Pflanzen

Gemäß einer Pressemitteilung der EU-Kommission wurden drei verschiedene Maissorten, die gentechnisch manipuliert wurden, nun offiziell für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel genehmigt. Zusätzlich wurden die Zulassungen für drei Sojabohnenpflanzen und eine Baumwollpflanze erneuert. Diese Genehmigungen haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Es ist wichtig anzumerken, dass die Verwendung dieser genetisch veränderten Pflanzen in der Europäischen Union auf den Import aus Drittländern beschränkt ist und kein Anbau innerhalb der EU gestattet ist.

Die Kommission gibt bekannt, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen einem umfassenden und strengen Zulassungsverfahren unterzogen wurden. Nach einer ausführlichen Prüfung hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ihre Zustimmung gegeben und festgestellt, dass diese Pflanzen den erforderlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Eine der genetisch modifizierten Maissorten weist eine Resistenz gegen Schädlinge wie den Zuckerrohrbohrer und den Baumwollkapselbohrer auf. Im Rahmen eines Gesetzesvorschlags beabsichtigt die Kommission, bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen von den strikten Regulierungen der EU-Gentechnik auszunehmen. Die offizielle Vorstellung dieses Vorhabens ist jedoch erst für den kommenden Monat Juli geplant.

Im Rahmen der geplanten Regelungen bedeutet dies, dass Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere nicht den EU-Gentechnikregeln unterworfen sind, sofern die daraus hervorgegangenen Sorten auch auf konventionelle Weise durch Kreuzung oder Auslese hätten erzeugt werden können. Solche Züchtungen würden gemäß den Plänen in die Kategorie 1 der mit neuen Techniken (NGT) gezüchteten Pflanzen fallen. Die strengen Vorschriften im Bereich der Gentechnik sollen jedoch weiterhin für den Bereich der Biolandwirtschaft gelten.

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