Neue EU-Verordnung stärkt Sicherheit von Spielzeug für Kinder

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Die Sicherheit von Spielzeug hat oberste Priorität, insbesondere wenn es um den Schutz unserer Kinder geht. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, tritt ab Anfang 2024 eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die bisherige Richtlinie ersetzt. Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung eines digitalen Produktpasses für Spielzeug. Hersteller werden dabei von TÜV SÜD unterstützt, einem weltweit führenden Prüf- und Zertifizierungsdienstleister, der ihnen bei der Prüfung, Konformitätsbewertung und Zertifizierung ihrer Produkte zur Seite steht.

Neue EU-Verordnung stärkt Sicherheit von Kinderspielzeug und Produkten

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug betrifft nicht nur herkömmliches Spielzeug wie Puppen und Puzzles, sondern auch Produkte wie Gartentrampoline. Der Entwurf der EU-Kommission legt nicht nur ein Verbot von krebserregenden und erbgutverändernden Stoffen fest, sondern beinhaltet auch weitere Vorgaben, die darauf abzielen, Kinderspielzeug noch sicherer zu machen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf Umwelthormone und Stoffe gelegt, die die Atemwege, das Immunsystem und das Nervensystem beeinträchtigen können. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Schutz unserer Kinder weiter zu stärken.

Digitale Produktpässe verbessern Transparenz und Sicherheit von Spielzeug

Der digitale Produktpass für Spielzeug ist ein entscheidendes Element der neuen Verordnung, da er die Konformität des Artikels mit den Anforderungen bestätigt und den Verkauf von Spielzeug aus dem Ausland in der EU ermöglicht. Zudem entlastet er die zuständigen Zollstellen und erhöht dadurch die Transparenz und Sicherheit von Spielzeug.

Spielzeughersteller sollten sich frühzeitig auf neue Verordnung einstellen

Um sicherzustellen, dass Spielzeughersteller rechtzeitig handeln und sich auf die neue Verordnung einstellen, sind Übergangsfristen vorgesehen. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung dürfen Spielzeuge, die den Anforderungen der bisherigen Richtlinie entsprechen, noch bis zu 30 Monate lang auf den Markt gebracht und bis zu 42 Monate lang verkauft werden. Diese Übergangsfristen bieten den Herstellern die Möglichkeit, ihre Produkte entsprechend anzupassen und den neuen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.

Nach Ablauf der Übergangsfristen müssen Spielzeuge, die nicht den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen, aus dem Verkehr gezogen werden. Um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, sollten Hersteller bereits jetzt damit beginnen, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen und ihre Produkte entsprechend anzupassen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Spielzeuge rechtzeitig auf den Markt zu bringen und von den verbesserten Sicherheitsstandards zu profitieren.

TÜV SÜD: Kompetenter Partner für Spielzeughersteller weltweit

TÜV SÜD bietet Spielzeugherstellern umfangreiche Unterstützung bei der Einhaltung von Sicherheitsstandards. Dank seines internationalen Netzwerks und Standorten in vielen Ländern ist TÜV SÜD in der Lage, Spielzeugartikel weltweit nach den jeweiligen Vorschriften vor Ort zu prüfen und zu zertifizieren. Hersteller können sich somit auf die langjährige Expertise und Erfahrung von TÜV SÜD verlassen, um die Sicherheit und Konformität ihrer Produkte zu gewährleisten.

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug bringt zahlreiche Vorteile für den Schutz unserer Kinder mit sich. Sie stellt sicher, dass Spielzeug den strengen Anforderungen entspricht und keine gesundheitlichen Risiken für Kinder darstellt. TÜV SÜD unterstützt Hersteller bei der Überprüfung und Zertifizierung ihrer Produkte, um sicherzustellen, dass sie den neuen Standards entsprechen. Durch eine frühzeitige Anpassung können Hersteller sicherstellen, dass Kinder weiterhin mit sicheren Spielzeugen spielen können.

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