In einem beispiellosen Fall steht erstmals seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 ein Insolvenzgericht im Zentrum einer eskalierenden Auseinandersetzung. Das Amtsgericht Münster wird von Gläubigern und dem Insolvenzverwalter des Küchenherstellers alma, Heinrich Fritz Stellmach, wegen Verfahrensverschleppung verklagt. Die Beteiligten werfen einem Rechtspfleger Amtsmissbrauch vor und fordern Schadensersatz. Diese Klage hat das Potenzial, das Vertrauen in die Justiz nachhaltig zu beeinflussen.
Insolvenzverwalter beauftragt wegen Verfahrensverschleppung Klage gegen Rechtspfleger
Der Gläubigerausschuss hat im November 2023 einstimmig beschlossen, dass der Insolvenzverwalter den Rechtspfleger wegen Verfahrensverschleppung verklagen soll. Seit Dezember 2023 wird der Fall vor dem Landgericht Münster verhandelt. Sowohl Mitglieder des Gläubigerausschusses als auch der Insolvenzverwalter haben einen Befangenheitsantrag gegen den Rechtspfleger beim Amtsgericht Münster gestellt.
Laut Insolvenzverwalter Stellmach könnte das Insolvenzverfahren bereits seit Ende 2013 abgeschlossen sein, aber die Schlussrechnung von 2017 wurde bisher nicht bearbeitet. Rechtsanwalt Dieter Ungelenk, der den Gläubigerausschuss vertritt, betont, dass dies zu einer erheblichen Verzögerung der erfolgreichen Sanierung führt. Der Fall wird als Angriff auf die Rechte der Gläubiger und ihre Autonomie betrachtet.
Heinrich Fritz Stellmach, der Insolvenzverwalter von alma-Küchen, hat in kurzer Zeit eine übertragende Sanierung durchgeführt, um 160 Arbeitsplätze und 14 Verkaufshäuser zu erhalten. Das Verfahren zur Verwertung des Vermögens sollte eigentlich Ende 2013 abgeschlossen sein. Der Rechtspfleger hat jedoch ohne ersichtlichen Grund Kassenprüfungsberichte einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelehnt. Trotz wiederholter Rügen und Dialogangebote wurde die Schlussrechnung mit einer Insolvenzquote von 25 Prozent bisher nicht bearbeitet.
Das Verhalten des Rechtspflegers am Landgericht Münster beschäftigt seit Jahren die Beschwerdekammer. Es wird moniert, dass er eigenmächtig handelt und sich nicht an geltendes Recht hält.
Angesichts der aktuellen Situation plant Rechtsanwalt Dr. Robert Sieren eine Sammelklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Rechtspfleger einzureichen. Ein Gutachten von Professor Dr. Stefan Smid bestätigt die Vorwürfe der Befangenheit gegenüber dem Rechtspfleger. Professor Dr. Hans Haarmeyer, ein renommierter Insolvenzexperte, beurteilt das Verhalten des Rechtspflegers als rechtswidrig und schädlich für das Ansehen der Justiz.
Nach jahrelanger Untätigkeit hat der Rechtspfleger endlich einen Sachverständigen beauftragt, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen. Der Insolvenzverwalter hofft auf eine schnelle Entscheidung des Gerichts, um das Verfahren endlich abschließen zu können. Der Sprecher des Gläubigerausschusses warnt jedoch davor, dass sich das Verfahren um weitere Jahre verzögern könnte, wenn der abgelehnte Rechtspfleger weiterhin tätig sein darf. Dies würde zu einem beispiellosen Debakel für alle Gläubiger führen.
Der aktuelle Fall am Amtsgericht Münster erregt erhebliche Aufmerksamkeit. Die Eskalation im Insolvenzverfahren verdeutlicht die Problematik der Verzögerungstaktiken seitens der Schuldner. Die Klagen der Gläubiger und des Insolvenzverwalters werfen wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit des Handelns des Rechtspflegers auf. Die Entscheidung des Gerichts wird richtungsweisend für den Umgang mit ähnlichen Fällen sein und das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren endlich einen gerechten Abschluss finden wird.