Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Google und Corint Media auf eine vorläufige Einigung im Streit um das Leistungsschutzrecht geeinigt. Google wird den Verlagen jährlich 3,2 Millionen Euro zahlen, was jedoch weit unter den ursprünglichen Forderungen von Corint Media liegt. Damit ist ein erster Schritt hin zu einer gerechteren Vergütung der Verlage gemacht worden.
Google schließt Lizenzverträge mit mehr als 470 Publikationen ab
Der langwierige Streit zwischen Google und Corint Media um das Leistungsschutzrecht scheint vorläufig beigelegt zu sein. Google hat in einem Blog-Beitrag bekannt gegeben, dass bereits mit über 470 Publikationen Lizenzverträge abgeschlossen wurden, darunter renommierte Verlage wie der Spiegel, die Zeit und die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nun folgen auch die Verlage, die bei Corint Media organisiert sind. Die Vereinbarung zwischen den Parteien ist als mehrjährige Interimsvereinbarung geplant.
Seit 2021 gibt es eine neue Regelung des Leistungsschutzrechts im Rahmen der europäischen Urheberrechtsreform. Diese Regelung betrifft Auszüge aus den Angeboten von Presseverlagen, die von Suchmaschinenbetreibern wie Google oder sozialen Netzwerken wie Facebook in den Suchergebnissen angezeigt werden. Internetdienste müssen Gebühren zahlen, sofern es sich nicht um sehr kurze Auszüge handelt. Die exakte Längengrenze für diese Auszüge ist jedoch noch nicht eindeutig definiert.
Gemäß der Einigung zwischen Google und Corint Media wird Google den Verlagen jährlich 3,2 Millionen Euro zahlen. Dieser Betrag wurde von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt empfohlen und von Corint Media bestätigt. Die Vereinbarung gilt sowohl für die bereits abgeschlossenen Lizenzverträge mit über 470 Publikationen als auch für andere Verlage, die bei Corint Media organisiert sind. Zusätzlich wird Google eine Nachzahlung von 5,8 Millionen Euro für den Zeitraum vom 7. Juni 2021 bis zum 31. März 2023 leisten.
Der Streit um das Leistungsschutzrecht zwischen Corint Media und Google führte zu keiner Einigung, weshalb der Fall vor das Schiedsgericht des Deutschen Patent- und Markenamtes kam. Corint Media betont, dass der Rechtsweg der einzige Weg ist, um eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte von dem Quasimonopolisten Google zu erhalten.
Die derzeitige Vereinbarung zwischen Google und Corint Media ist das vorläufige Ergebnis eines Eilverfahrens, das dazu dient, eine Übereinkunft im langwierigen Streit um das Leistungsschutzrecht zu erzielen. Die Verwertungsgesellschaft hofft darauf, dass die Schiedsstelle in ihrem endgültigen Beschluss den Betrag nochmals erhöht, um eine faire Vergütung für die Nutzung von Inhalten zu gewährleisten. Google betont, dass die vereinbarte Summe als angemessen betrachtet wird und sie weiterhin bestrebt sind, grundlegende Fragen des Verfahrens mit Corint Media zu klären.
Die Einigung zwischen Google und Corint Media ist ein wichtiger Schritt zur gerechten Vergütung von Verlagsinhalten. Die Verlage erhalten eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 3,2 Millionen Euro pro Jahr, was ihre Arbeit angemessen würdigt. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die endgültige Entscheidung der Schiedsstelle zu einer weiteren Erhöhung der Summe führen wird und wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird.